Das Grundbuch: Ein Buch mit sieben Siegeln?
14.06.2024
Autor/-in
Benjamin Hofmann
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Österreich verfügt über eines der modernsten Grundbuchsysteme, das nahezu jede Abfrage elektronisch ermöglicht. Nutzen Sie diese optimale Möglichkeit! Das Grundbuch ist öffentlich und kann von jedermann eingesehen werden, ohne dass eine Begründung erforderlich ist.
Geschichte des Grundbuchs
Von 1980 bis 1992 wurde das Grundbuch auf elektronische Datenverarbeitung (EDV) umgestellt. In diesen 12 Jahren wurden die Daten aus den alten Folianten in die Grundstücksdatenbank übertragen. Die rechtliche Grundlage dafür war das Grundbuchsumstellungsgesetz (GUG) von 1980.
Bedeutung des Grundbuchs
Das Grundbuch spielt eine zentrale Rolle, da dingliche Rechte und Lasten nur durch Eintragung in das Grundbuch erworben werden bzw. entstehen können. Grundsätzlich kann jeder auf die Richtigkeit und Vollständigkeit des Grundbuchs in Verbindung mit der Urkundensammlung vertrauen.
Dingliche Rechte
Dingliche Rechte sind Rechte einer Person über eine Sache, die gegenüber jedermann wirken und somit als absolute Rechte bezeichnet werden. Verdinglichbare Rechte hingegen gelten nur zwischen den Vertragspartnern und werden als relative Rechte bezeichnet.
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Aufbau des Grundbuchs
Hauptbuch
Das Hauptbuch dient zur Aufnahme der Grundbuchseintragungen und ist nach Katastralgemeinden (KG) gegliedert. Eine Katastralgemeinde ist ein Teil der Erdoberfläche, der im Kataster als solche bezeichnet wird. Eine politische Gemeinde besteht meist aus mehreren Katastralgemeinden, die jeweils einen Namen und eine Katastralnummer haben.
Für jeden Grundbuchskörper (Liegenschaft) gibt es eine sogenannte Einlage, die innerhalb der Katastralgemeinde durch eine Einlagezahl (EZ) eindeutig bezeichnet ist. Eine Liegenschaft besteht in der Regel aus einem oder mehreren Grundstücken.
Jede Einlage besteht aus drei Teilen:
Gutsbestandsblatt (A-Blatt)
Das A-Blatt enthält die Beschreibung des Gutes, einschließlich Grundstücksnummer, Fläche und Adresse. Hier werden die Grundstücksadressen (von den Gemeinden stammend) und Eigentümeradressen unterschieden.
Eigentumsblatt (B-Blatt)
Das B-Blatt enthält das Eigentumsrecht mit Angaben zum Eigentümer und gegebenenfalls zum Miteigentumsanteil. Hier werden auch Wohnungseigentum und Baurechte eingetragen. Die Eintragungen erfolgen nach laufenden Nummern (LNR) und innerhalb dieser nach Kleinbuchstaben.
Lastenblatt (C-Blatt)
Im C-Blatt werden alle dinglichen Rechte, die die Liegenschaft belasten, eingetragen. Die Reihenfolge der Eintragungen entspricht grundsätzlich ihrem Rang, es sei denn, es gibt eine Vorrangeinräumung. Diese Rechte können die ganze Liegenschaft oder bestimmte Miteigentumsanteile belasten.
Urkundensammlung
Die Urkundensammlung enthält alle Dokumente, die die Grundlage jeder Eintragung im Hauptbuch bilden. Bis 2006 wurden diese Urkunden in Papierform aufbewahrt und seitdem werden sie elektronisch erfasst und gespeichert.
Löschungsverzeichnis
In dieses Verzeichnis werden die von der Löschung betroffenen Eintragungen des Hauptbuchs übertragen, wodurch das Hauptbuch aktuell und frei von gelöschten Eintragungen bleibt.
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