FAQ Immobilie verkaufen/vermieten
Klassische Maklerunternehmen sind oft relativ klein, was meist hohe Kosten und / oder eine eingeschränkte Leistung verursacht, was sich zwangsweise auf die Dienstleistung niederschlägt.
Als einer der führenden österreichischen Immobilienmakler, Tochterunternehmen des größten Schweizer Immobilienmaklers und Pionier unter den Immobilienmaklern mit dem hybriden Maklermodell aus eigener Technologie und lokaler Expertise, profitieren unsere Kundinnen und Kunden von einer einheitlichen, preiswerten und leistungsstarken Maklerdienstleistung. Wir bieten mit unserer Dienstleistung das beste Preis-Leistungsverhältnis auf reiner Erfolgsbasis, was wir mit unserer Bestpreis-Garantie zusichern. Außerdem profitieren sie von unserer lokalen Expertise über unser schweizweites Maklernetzwerk.
Hybridmakler wie BETTERHOMES haben eine Vielzahl von administrativen Prozessen rund um Immobilienvermittlung vereinfacht und digitalisiert. Durch die eigene Technologie »BETTERHOMES Betternet®« sowie den Einsatz von zusätzlichen digitalen Tools wie Immobilienbewertungen oder virtuelle Touren gestaltet BETTERHOMES seit 2005 als Pionier dies hybriden Maklermodells die Immobilienvermittlung effizienter und effektiver. Mit dem eigenen Kundenportal »MyBETTERHOMES®« sorgt BETTERHOMES zusätzlich für Transparenz, da Kundinnen und Kunden so jederzeit digital über den aktuellen Vermittlungsstand informiert sind. Gleichzeitig – und deswegen hybrid – setzt BETTERHOMES mit lokaler Expertise auf persönliche Kundenähe, Fach- und Vertriebskompetenz sowie ein einzigartiges Netzwerk.
In der Schweiz und in Deutschland hört und liest man immer wieder von »Fixpreis-Maklern«, die sich im Vergleich zum Provisionsmodell mit günstigeren Fixpreis-Modellen rühmen. Allerdings werden bei diesen Fixpreis-Modellen die Dienstleistungen nach dem Baukasten-System verrechnet – mehr Leistung kostet mehr. Niemand kann im Voraus sagen, wie viel Zeit, Aufwand, Besichtigungen etc. für eine Vermittlung benötigt werden – je nachdem steigen die Kosten bei eben diesen »Fixpreis-Maklern« massiv. In Österreich sind diese »Fixpreis-Makler« noch nicht auf dem Vormarsch, zumal in Österreich die Gewerbeverordnung strikt vorgibt, dass keine Ersatzleistungen für diverse Kosten, die im Zuge der Vermittlungstätigkeit entstehen, verrechnet werden dürfen. Lediglich eine Provision im Erfolgsfall.
»Digitale Makler« oder auch sog. »Proptech-Makler« wollen den Verkaufs- und Vermietungsprozess möglichst digital und automatisiert gestalten. Wir sind der festen Meinung, dass die Vermarktung von Immobilien ein »People Business« und der Faktor Mensch entscheidend für eine erfolgreiche Immobilienvermittlung ist. So nutzen wir bereits seit 2005 – als europaweiter Vorreiter des hybriden Maklermodells zwischen neuster Technologie und lokaler Expertise – die Vorteile aus beiden Welten: Den Mensch im Vordergrund und die Technologie als Unterstützung.
Genau das. Sie kommen in den Genuss von einer unbegrenzten Anzahl an Besichtigungen und unserem persönlichen, auf Sie zugeschnittenen Service. Und zwar so lange, wie Sie ihn benötigen. Erst, wenn wir Ihre Immobilie vermittelt haben, verrechnen wir Ihnen die Provision, unabhängig davon, wie viele Besichtigungen oder Termine wir durchgeführt haben. Wir sind der Meinung, dass das Provisionsmodell das fairste Modell ist: Egal, wie viel Leistung Sie beanspruchen, bei uns bezahlen Sie immer nur den Erfolg und nicht den Aufwand.
Provision für Verkauf
In der Regel beträgt die Provision in Österreich 3% des Verkaufspreises.
Provision für Vermietung
Für die Vermieterseite gilt wie seit 2010, dass die Provision auf drei Bruttomonatsmieten inkl. 5 % von der Ablösesumme zuzüglich Umsatzsteuer limitiert ist.
Bei uns haben Sie jederzeit die Möglichkeit, einen schlichten Maklerauftrag zu kündigen, ohne zeitliche Befristung und ohne finanzielle Folgen. Auch ein Alleinvermittlungsauftrag, bei uns Standard-Auftrag, kann nach der Befristung unverzüglich und ohne finanzielle Folgen gekündigt werden.
Sowohl unsere Immobilienbewertungen als auch das Beratungsgespräch mit einem lokalen Experten sind bei BETTERHOMES kostenlos und komplett unverbindlich. Entscheiden Sie sich für ein Verkaufs- oder Vermietungsmandat über uns, so erhalten wir erst nach erfolgreicher Vermarktung eine entsprechende Erfolgsprovision. Hier mehr zu unseren Konditionen mit Bestpreis-Garantie.
Gerne zeigen wir Ihnen unsere Auftrags-Möglichkeiten auf:
Standard-Auftrag (Alleinvermittlungsauftrag)
Dieses Mandat ist für alle geeignet, welche sich selbst nicht um die Vermarktung kümmern und trotzdem die vollständige Kontrolle über die Vermarktung behalten möchten. Dank der exklusiven Vermarktungsart können Sie das bestmögliche Vermittlungsergebnis erzielen. Dabei profitieren Sie von einer reduzierten Erfolgsprovision.
Konditionen (Verkauf)
- Reine Erfolgsprovision: 1.5% (keine Mindestprovision)
- Monatliches Marketingpaket kostenlos
Konditionen (Vermietung Privat)
- Reine Erfolgsprovision: 1.5 Bruttomonatsmieten (keine Mindestprovision)
- Monatliches Marketingpaket kostenlos
Konditionen (Vermietung Gewerbe)
- Reine Erfolgsprovision: 0.5 Bruttomonatsmieten + 1 % von der Ablösesumme (keine Mindestprovision)
- Monatliches Marketingpaket kostenlos
Promo-Auftrag (Alleinvermittlungsauftrag)
Diese nicht-exklusive Mandats-Form ist perfekt für Sie, wenn Sie nach wie vor die Möglichkeit haben möchten, eigene Interessentinnen und Interessenten zu suchen und / oder andere Maklerinnen und Makler zu engagieren. Finden Sie dabei eine eigene Kauf- bzw. Mietpartei, fällt natürlich keine Provision an. So behalten sich sämtliche Freiheiten und profitieren trotzdem von unserer Dienstleistung.
Konditionen (Verkauf)
- Reine Erfolgsprovision: 2.5% (keine Mindestprovision)
- Monatliches Marketingpaket kostenlos
Konditionen (Vermietung Privat)
- Reine Erfolgsprovision: 2 Bruttomonatsmieten (keine Mindestprovision)
- Monatliches Marketingpaket kostenlos
Konditionen (Vermietung Gewerbe)
- Reine Erfolgsprovision: 1 Bruttomonatsmiete + 1.5 % von der Ablösesumme (keine Mindestprovision)
- Monatliches Marketingpaket kostenlos
Als Immobilienankäuferin oder -ankäufer oder als -anmieterin oder -anmieter:
Die Provision richtet sich dabei nach den gesetzlich vorgegebenen Provisionssätzen der Maklerverordnung.
Kauf*
- bei einem Wert bis € 36.336,42 je 4%
- von € 36.336,43 bis € 48.448,50 beträgt die Maximalprovision € 1.453,46
- ab € 48.448,51 je 3%
*jeweils zzgl. 20% USt.
Bei gewerblichen Immobilien
- Befristung unter 3 Jahren = 1 BMM
- Mindestens 2 aber nicht länger als 3 Jahre = 2 BMM
- Befristung über 3 Jahren = 3 BMM
Zunächst stellt sich die Frage, ob der Verkauf einer Immobilie in Eigenregie oder mit Hilfe einer Immobilienmaklerin oder eines Immobilienmaklers erfolgen soll. Es klingt vielleicht verlockend, die Provision einer professionellen Maklerin oder eines professionellen Maklers einzusparen, jedoch kann sich dieser vermeintliche Vorteil schnell als Nachteil erweisen. Die Beratung durch eine Immobilienmaklerin oder einen Immobilienmakler mag zwar Geld kosten, ist aber in vielen Fällen sinnvoll. Eine Immobilienmaklerin oder ein Immobilienmakler bringt wertvolle Erfahrung und lokale Expertise mit und die dadurch erzielten höheren Verkaufspreise kompensieren die anfallenden Kosten oft mehr als ausreichend.
Als Pionier des hybriden Maklermodells konnten wir seit 2007 über {numberPlacements} erfolgreiche Vermittlungen in Österreich tätigen und so Tausende von Kundinnen und Kunden zufrieden machen. Viele Kundinnen und Kunden finden die Maklerdienstleistung von BETTERHOMES seriös und geben BETTERHOMES 4 oder gar 5 von 5 Sternen auf den Bewertungsplattformen Trustpilot oder ProvenExpert.
Eine professionelle Immobilienmaklerin oder ein professioneller Immobilienmakler kennt den lokalen und regionalen Immobilienmarkt genau. Sie oder er ist in der Lage, eine solvente Mietpartei zu finden oder einen realistischen Kaufpreis zu ermitteln, der Ihrer Immobilie auch gerecht wird. Ein falscher Preis – egal ob »Fantasiepreis« oder »Schnäppchenpreis« – führt meistens zu Verlusten für die Eigentümerschaft. Des Weiteren ist der Verkauf des Eigenheims für Eigentümerinnen und Eigentümer oft mit vielen Emotionen verbunden, da hilft eine gewisse Distanz auf die Immobilie durch die objektive Sicht von Maklerinnen und Maklern.
Außerdem birgt der Verkauf oder die Vermietung einer Immobilie viel Aufwand: Erfassen des Inserats, Erstellung einer Bewertung, Durchführen von Besichtigungen oder Preisverhandlungen sind nur einige Aspekte davon. Die Dienstleistungen einer Immobilienmaklerin oder eines Immobilienmaklers erstrecken sich von der ersten Beratung bis hin zum Vertragsabschluss – und dabei zahlen Sie nur bei Vermittlungserfolg. Kurz gesagt: Die Immobilienmaklerin oder der Immobilienmakler sorgt dafür, dass der Vermittlungsprozess effizienter, schneller und zu einem besseren Ergebnis abläuft. Eigentümerinnen und Eigentümern fehlt oft die Zeit und die Expertise, um sich dieser Aufgabe professionell und angemessen zu widmen.
Natürlich können Sie Ihre Immobilie selbst vermieten oder verkaufen. Allerdings sollten Sie ausreichend Zeit für alle Schritte einplanen und sich mit der Materie ernsthaft und fundiert auseinandersetzen. Mit unserem Promo-Auftrag (Schlichter Auftrag) haben Sie zudem den Vorteil, dass Sie einerseits von unserer Dienstleistung profitieren und andererseits nach wie vor auch selbst die Möglichkeit haben, Ihre Immobilie frei anzubieten. Sie können also nur gewinnen, denn entweder finden Sie selber einen Mieter resp. Käufer oder wir konnten für Sie erfolgreich sein.»Wenn Sie Fragen haben, nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf für ein kostenloses und unverbindliches Beratungsgespräch.
Das ist keine leichte Entscheidung. Schließlich geht es um Ihr Eigentum und es gibt leider – wie in jeder Branche – auch »schwarze Schafe« unter den Maklerinnen und Maklern. Bei uns profitieren Sie von der Erfahrung aus Tausenden Vermittlungen und ebenso vielen zufriedenen Kundinnen und Kunden – gerne überzeugen wir Sie an einem kostenlosen und unverbindlichen Beratungsgespräch.
Wir schalten Ihre Immobilie auf sämtlichen relevanten Immobilienportalen auf – egal, wo jemand sucht: Ihre Immobilie wird gefunden. Wenn Sie privat inserieren würden, wäre dieselbe Reichweite mit massiven Kosten verbunden; bei uns profitieren Sie monatlich von einem Sparvorteil in der Höhe von € 244,–.
Wir sind kein Billig-Makler und auch kein teurer Makler, sondern stehen für faire Konditionen und das beste Preis-Leistungsverhältnis einer Maklerdienstleistung am Markt. Dies versichern wir unseren Kundinnen und Kunden mit einer Bestpreis-Garantie: Sehen sie während der Dauer der Vermittlung, dass ein anderes Maklerunternehmen die gleiche Dienstleistung günstiger anbietet als wir, so passen wir die Konditionen umgehend entsprechend an.
Alle Interessentinnen und Interessenten werden bei uns in der Datenbank nach den jeweiligen Suchkriterien registriert und werden bei neuen Angeboten und / oder Preisänderungen informiert. Auch wenn eine Interessentin oder ein Interessent nicht zu Ihrem Angebot passt, ist es sehr wahrscheinlich, dass wir in unserer Datenbank Personen haben, die genau nach einer Immobilie wie Ihrer suchen. Unsere Datenbank wächst täglich!
Das Bestellerprinzip gilt seit 01.07.2023. Es besagt, dass bei der Vermietung von Wohnimmobilien (Wohnungen und Häusern) diejenige Person die Maklerprovision zahlt, die die Maklerin oder den Makler beauftragt (»bestellt«) hat. In der Regel ist das die Vermieterin oder der Vermieter.
Das Gesetz zur Maklerprovision gilt
- Für die Vermittlung von Mietimmobilien
- Wenn die Mieterinnen und Mieter Privatpersonen sind.
In diesen Fällen müssen Mieterinnen und Mieter laut Bestellerprinzip keine Maklerprovision zahlen:
- Die Vermieterin oder der Vermieter ist Erstauftraggeber/-in der Maklerin oder des Maklers.
- Die Vermieterin oder der Vermieter nimmt nach der Beauftragung der Maklerin oder des Maklers Abstand vom Auftrag, damit die Mietpartei die Maklerin oder den Makler zuerst beauftragt. Dies stellt einen Umgehungsversuch des Bestellerprinzips dar.
- Die Mietpartei findet ihre neue Mietimmobilie per Inserat in einer Zeitung oder über ein Online-Portal.
- Die Vermieterin oder der Vermieter ist unmittelbar oder mittelbar am Unternehmen der Maklerin oder des Maklers beteiligt. Dies ist etwa dann der Fall, wenn die Mietersuche über die Hausverwaltung des Mietobjekts erfolgt und die Hausverwaltung für die Vermittlung mit einer (anteiligen) Provision vergütet wird.
In folgenden Fällen müssen Mieter/-innen laut Bestellerprinzip Maklerprovision zahlen:
- Wenn die Mietpartei Erstauftraggeberin der Maklerin oder des Maklers ist und keine der oben genannten Merkmale zutreffen, wird sie bei erfolgreicher Wohnungsvermittlung provisionspflichtig. Das passende Objekt darf beim Erhalt des Suchauftrages der Maklerin oder dem Makler noch nicht bekannt sein. Sollte eine auftraggebende Mietpartei ein Objekt abgelehnt haben, so darf dieses Objekt nicht einer anderen auftraggebenden Mietpartei provisionspflichtig vorgeschlagen werden.
- Sucht ein Unternehmen als Arbeitgeber für seine Mitarbeitenden eine Mietimmobilie per Maklerin oder Makler, greift das Bestellerprinzip nicht. Denn in diesem Fall ist die Suchende zwar Mietpartei, aber keine Privatperson. Es handelt sich aus Sicht des Maklergesetzes um eine Vermittlung einer Dienst-, Natural- oder Werkswohnung, welche explizit ausgenommen ist.