Immobilie verkaufen oder vermieten Immobilienmakler/-in werden

Rufen Sie uns an unter +43 1 236 87 33 00

Montag – Freitag
08:00 – 12:00 und 13:00 – 17:30 Uhr

Gerne rufen wir Sie auch zurück:

BETTERHOMES verarbeitet Ihre personenbezogenen Daten auf der Rechtsgrundlage von Art. 6 Abs 1 lit b DS-GVO (vertragliche oder vorvertragliche Regelung). Hierzu haben wir für Sie weitere Informationen zusammengestellt, die Sie unter Datenschutz elektronisch abrufen oder in unserer Geschäftsstelle einsehen können.

Dieses Formular ist durch reCAPTCHA geschützt. Es gelten die Datenschutzerklärung und Nutzungsbedingungen von Google.

Das Bieter­verfahren: Ein Instrument zur Immobilien­vermarktung

23.09.2024
Einfamilienhaus im Grünen

Autor/-in

Benjamin Hofmann

Kategorien

  • Verkauf
  • Markt

In einer sich ständig verändernden Immobilien­landschaft gewinnt das Bieterverfahren zunehmend an Bedeutung. Als dynamisches und flexibles Verkaufsinstrument bietet es sowohl Käufern als auch Verkäufern klare Vorteile.

Das Wichtigste in Kürze

  • Das Bieterverfahren bietet eine transparente und faire Möglichkeit, Immobilien zum Marktpreis zu verkaufen
  • Es gibt nur einen Besichtigungstermin, um künstliche Verknappung und Wettbewerb zu erzeugen
  • Gebote sind unverbindlich, was Flexibilität für Verkäufer und Käufer schafft
  • Der Verkaufsabschluss erfolgt erst nach einer Verhandlung, wenn beide Parteien einverstanden sind
  • Geeignet ist das Bieterverfahren vor allem für nachgefragte Objekte und erfahrene Makler

Was ist das Bieterverfahren?

Das Bieterverfahren ist eine innovative Methode zur Vermarktung von Immobilien, bei der potenzielle Käufer gleichzeitig und unabhängig voneinander Gebote auf ein Objekt abgeben. Anders als bei einer Auktion oder einer Zwangsversteigerung gibt es beim Bieterverfahren keine Verpflichtung, das höchste Gebot anzunehmen, und es gibt auch keinen symbolischen Hammer, der den Verkauf abschließt. Stattdessen dient das Verfahren dazu, den bestmöglichen Marktpreis zu ermitteln, wobei Verkäufer die Kontrolle über den gesamten Prozess behalten.

Unterschiede zu Auktionen und Zwangsversteigerungen

Es ist wichtig zu betonen, dass das Bieterverfahren nicht mit einer gerichtlichen Zwangsversteigerung oder einer öffentlichen Auktion nach dem Feilbietungsrechts­änderungsgesetz (FRÄG) zu verwechseln ist. Während bei einer Zwangsversteigerung der Verkauf durch eine gerichtliche Entscheidung erzwungen wird, bleibt der Verkäufer beim Bieterverfahren vollständig frei in seiner Entscheidung, ob er das Gebot annimmt oder ablehnt. Zudem wird beim Bieterverfahren kein Mindestpreis vorgegeben, was bedeutet, dass die Preisfindung allein durch den Markt bestimmt wird.

Warum gewinnt das Bieterverfahren an Beliebtheit?

Die moderne Immobilienwelt ist von Unsicherheit und schwankenden Preisen geprägt. Das Bieterverfahren bietet in dieser Situation eine attraktive Möglichkeit, die Preisbildung direkt durch die Nachfrage auf dem Markt zu steuern. Besonders in Zeiten von Preisschwankungen und unvorhersehbaren Entwicklungen kann das Bieterverfahren sowohl Käufern als auch Verkäufern mehr Sicherheit bieten.

Als besonderen Vorteil bieten wir Ihnen unseren 48-Stunden-Vorteil: Sie erhalten unsere neuesten Immobilienangebote immer 48 Stunden bevor sie auf allen öffentlichen Immobilienportalen sichtbar sind.

Transparenz und Fairness

Ein entscheidender Vorteil des Bieterverfahrens ist die Transparenz. Alle Gebote werden offen gelegt, sodass jeder Interessent genau weiß, wie hoch die Konkurrenz bietet. Dies schafft ein Gefühl der Fairness, da der endgültige Preis nicht durch verdeckte Verhandlungen hinter verschlossenen Türen entsteht, sondern durch ein offenes und nachvollziehbares Verfahren. Käufer fühlen sich sicherer, weil sie wissen, dass sie nicht mehr als den tatsächlichen Marktwert zahlen.

Schnelligkeit und Flexibilität

Ein weiterer Vorteil des Bieterverfahrens ist die Geschwindigkeit. Traditionelle Verkaufsprozesse können sich über Wochen oder sogar Monate hinziehen, während das Bieterverfahren darauf ausgelegt ist, den Verkaufsprozess in kurzer Zeit abzuschließen. Dies ist besonders attraktiv für Verkäufer, die schnell einen Abschluss erzielen möchten, ohne in langwierige Verhandlungen verwickelt zu werden.

Vorteile des Bieterverfahrens

Das Bieterverfahren bietet sowohl Käufern als auch Verkäufern eine Vielzahl von Vorteilen. Es stellt eine moderne und flexible Alternative zum traditionellen Immobilienverkauf dar und bietet Lösungen für einige der gängigen Herausforderungen in der Branche.

Vorteile für Verkäufer

  • Das Hauptziel des Bieterverfahrens ist es, den höchstmöglichen Marktpreis zu erzielen. Da mehrere Interessenten gleichzeitig Gebote abgeben, entsteht ein Wettbewerb, der den Preis nach oben treiben kann.
  • Ein weiterer Vorteil für Verkäufer ist der reduzierte Aufwand. Da nur ein Besichtigungstermin für alle Interessenten stattfindet, entfällt die Notwendigkeit, das Objekt mehrfach zu zeigen.
  • Das Bieterverfahren ermöglicht es Verkäufern, den tatsächlichen Marktwert ihrer Immobilie in Echtzeit zu ermitteln. Anstatt einen festen Preis zu setzen, den der Markt möglicherweise nicht akzeptiert, wird der Preis durch die Gebote der Interessenten bestimmt.

Vorteile für Käufer

  • Käufer wissen zu jedem Zeitpunkt genau, welche Gebote von anderen Interessenten abgegeben wurden. Diese Transparenz schafft Vertrauen und Sicherheit.
  • Da die Gebote direkt abgegeben werden, entfallen die oft nervenaufreibenden und zeitintensiven Verhandlungen mit dem Verkäufer.
  • Der Preis, den der Käufer letztendlich zahlt, spiegelt den tatsächlichen Marktwert wider, da er auf den Geboten der anderen Interessenten basiert.
Unterlagen bei Hausverkauf auf einem Tisch

Der Ablauf des Bieterverfahrens

Das Bieterverfahren folgt einem klar definierten Ablauf, der sicherstellt, dass der Verkaufsprozess sowohl effizient als auch transparent abläuft. Dieser Prozess besteht aus mehreren Phasen.

Bewerbung der Immobilie

Zunächst muss die Immobilie mit einem klaren Hinweis auf das Bieterverfahren beworben werden. Dies kann über verschiedene Kanäle geschehen, wie Online-Immobilienportale, Zeitungsanzeigen oder das Netzwerk des Immobilienmaklers. Wichtig ist, dass potenzielle Käufer von Anfang an wissen, dass es sich um ein Bieterverfahren handelt.

Besichtigungstermin

Ein zentraler Aspekt des Bieterverfahrens ist die Verknappung des Angebots. Dies wird dadurch erreicht, dass es nur einen einzigen Besichtigungstermin für alle Interessenten gibt. Dadurch entsteht ein Gefühl der Dringlichkeit und des Wettbewerbs. Bei der Besichtigung erhalten die Interessenten ein ausführliches Exposé der Immobilie, in dem allerdings kein fester Kaufpreis genannt wird, sondern nur eine unverbindliche Preisvorstellung des Verkäufers.

Abgabe der Gebote

Nach der Besichtigung haben die Interessenten eine bestimmte Frist, um ihre Gebote abzugeben. Diese Frist wird vom Makler oder Verkäufer festgelegt und kann je nach Objekt und Marktbedingungen variieren. Die Gebote sind jedoch unverbindlich, was bedeutet, dass weder der Verkäufer noch der Käufer an das Gebot gebunden sind. Dies unterscheidet das Bieterverfahren von einer klassischen Auktion, bei der das höchste Gebot automatisch den Zuschlag erhält.

Verhandlung und Abschluss

Nachdem die Gebote eingegangen sind, beginnen die Verhandlungen zwischen dem Verkäufer und den Interessenten. Ziel ist es, einen für beide Seiten fairen Preis zu erzielen. Erst wenn beide Parteien sich einig sind, kommt es zu einem verbindlichen Geschäftsabschluss.

Voraussetzungen und Verpflichtungen für das Bieterverfahren

Um ein Bieterverfahren erfolgreich durchführen zu können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Zudem gibt es klare Verpflichtungen für den Makler, die sicherstellen, dass der Prozess reibungslos abläuft.

Zustimmung des Verkäufers

Das Bieterverfahren kann nur mit der ausdrücklichen Zustimmung des Verkäufers durchgeführt werden. Zudem ist ein Alleinvermittlungsauftrag erforderlich, der sicherstellt, dass der Makler exklusiv für den Verkauf zuständig ist.

Geeignetes Objekt

Grundsätzlich sind alle Arten von Kaufobjekten für das Bieterverfahren geeignet. In manchen Fällen können sogar Mietobjekte über ein Bieterverfahren vermarktet werden. Besonders gut geeignet sind jedoch Immobilien, die eine hohe Nachfrage auf dem Markt erwarten lassen, da der Wettbewerb zwischen den Interessenten ein zentrales Element des Verfahrens ist.

Verpflichtungen des Maklers

Der Makler spielt eine zentrale Rolle im Bieterverfahren. Er ist dafür verantwortlich, alle notwendigen Informationen über das Objekt einzuholen und die Interessenten umfassend über das Verfahren aufzuklären. Zudem muss der Makler sicherstellen, dass alle gesetzlichen Vorschriften eingehalten werden, insbesondere in Bezug auf die Informationspflichten gegenüber den Käufern. Dazu gehört auch die Aufklärung über Nebenkosten und die Provision.

Wünschen Sie Unterstützung beim Hausverkauf? Nutzen Sie unser kostenloses und unverbindliches Beratungsgespräch.

Autor/-in

Benjamin Hofmann

Kategorien

  • Verkauf
  • Markt

Cookies zur Verbesserung Ihrer Nutzererfahrung

Wir verwenden Cookies, um Inhalte und Anzeigen zu personalisieren, Funktionen für soziale Medien anbieten zu können und die Zugriffe auf unsere Website zu analysieren. Ausserdem geben wir Informationen zu Ihrer Verwendung unserer Website an unsere Partner für soziale Medien, Werbung und Analysen weiter. Unsere Partner führen diese Informationen möglicherweise mit weiteren Daten zusammen, die Sie ihnen bereitgestellt haben oder die sie im Rahmen Ihrer Nutzung der Dienste gesammelt haben. Sie geben Einwilligung zu unseren Cookies, wenn Sie unsere Webseite weiterhin nutzen.

Wir verwenden Cookies, um Inhalte und Anzeigen zu personalisieren, Funktionen für soziale Medien anbieten zu können und die Zugriffe auf unsere Website zu analysieren. Ausserdem geben wir Informationen zu Ihrer Verwendung unserer Website an unsere Partner für soziale Medien, Werbung und Analysen weiter. Unsere Partner führen diese Informationen möglicherweise mit weiteren Daten zusammen, die Sie ihnen bereitgestellt haben oder die sie im Rahmen Ihrer Nutzung der Dienste gesammelt haben. Sie geben Einwilligung zu unseren Cookies, wenn Sie unsere Webseite weiterhin nutzen.

Welche Variante bevorzugen Sie?